Über das Freien, Heiraten und Erben
„Ehen werden im Himmel geschlossen!“, dieses Sprichwort, was immer es bedeuten mag, - vielleicht, „im 7. Himmel der Liebe“, traf in den allermeisten Fällen von Heirat und Familiengründung in unserem Dorf nicht zu. Zumindest nicht bis in die 30er Jahre und vielleicht sogar bis zum 2. Weltkrieg.
Das Wort „LIEBE“ gibt es überhaupt nicht im Wortschatz der Hunsrücker Mundart. Man sagte: „Äich hon Däich geer!“, was in etwa die gleiche Bedeutung hat. Wenn Liebe die Grundlage einer Heirat war, bedeutete das meist die Ausnahme. Denn nicht darauf kam es in erster Linie an, sondern „die Sach“ mußte zusammen passen, d.h. es wurde auf den Besitz geachtet; was bringt die junge Frau, der Mann mit in die Ehe. Wenn sich dann, nachdem die Heirat beschlossen war, so etwas wie Zuneigung und Liebe entwickelte, dann war das ein großes Glück!
Nicht die beiden Partner fanden in der Regel zueinander, sondern die Heirat wurde von Eltern und Verwandten der jungen Leute „feerdich gemach“. Wenn sich doch Liebesverhältnisse zwischen jungen Menschen angebahnt hatten, was natürlich immer auch vorkam - wo wären sonst die vorehelich gezeugten und geborenen Kinder hergekommen - waren sie häufig zum Scheitern verurteilt, wenn ein Partner reich und einer arm war.
Ein Sprichwort heißt: „Räicher Läits Kinner und armer Läits Kinner sin hoordich groß“. „Groß sein“ bedeutete hier soviel wie „tot sein“, d.h. man gab der Beziehung keine Chance. Oft wurde das Mädchen oder der Bursche so „vermach“, d.h. schlechtgemacht, bis die beiden voneinander ließen.
Die Bauern waren darauf angewiesen, daß „die Sach“ zusammen blieb, ja, daß nach Möglichkeit durch Heirat noch etwas dazu kam und eingebracht wurde. Wenn jemand „näist an der Fieß“ hat, was so viel bedeutete wie „barfuß“, ohne Grundschollen, war das keine gute Voraussetzung für die Gründung einer neuen Familie.
Durch die Realteilungen über viele Generationen wurde die Lebensgrundlage der Familie immer kleiner. Das konnte man sogar an der Größe bzw. der Kleinheit der einzelnen Parzellen ersehen.
In vielen Bauernhäusern gab es einen „Unkel“, eine „Tante“, die nicht heiraten durften, damit ihr Erbteil im Hause blieb. Sie arbeiteten in der Familie mit und wurden versorgt.
Die „Freierei“ hatte ihre eigenen Gesetze:
Die wöchentlichen Viehmärkte in Kastellaun und die großen Feldmärkte wie der Beller und der Rother Markt wurden immer auch zur Eheanbahnung genutzt. Die Bauern kannten sich untereinander im weiten Umkreis, man sprach über alles, also auch über heiratsfähige Töchter und Söhne. Wer selbst keine hatte, wußte doch vielleicht jemand in der Verwandtschaft, der „Fräindschaft“, oder im Dorf. Man sagte: „...dä hot en Fraamensch verrot krieht“.
Der Michelsmarkt in Kastellaun wurde sogar „Koppelchesmaart“ genannt. Ob dort besonders viele Ehen gestiftet wurden?
Hatte also eine Familie mit Sohn eine junge Frau „verrot krieht“, waren die Erkundigungen, die man über die Zukünftige und die zu erwartende Mitgift eingeholt hatte, zufriedenstellend ausgefallen, konnten die „Fräier“, Männer aus der Verwandtschaft oder „Ehrenmänner“ aus dem Dorf, mit dem jungen Mann zur Brautwerbung zum Haus der Auserkorenen gehen.
Wenn man sich einig geworden war, wurde manchmal schon bei der ersten Begegnung - die auch für das junge Paar oft die erste war - durch das „Handgeld“ die Heirat abgemacht, „Hillich“ gehalten, eine Art Verlobung, die bindend war. Natürlich mußte vorher die Frage der Mitgift geregelt werden.
Die Eltern wollten sich auch über den Stand der Wirtschaft informieren, in die ihr Kind einheiratete oder aus der Schwiegersohn oder Schwiegertochter kamen. Diesen Besuch nannte man „die Schau“.
Die Schau wurde angekündigt. Und in manch einem Betrieb, wo es an der einen oder anderen Stelle nicht gerade zum besten stand, wurde die Wirtschaft mit Hilfe von Freunden und Nachbarn schnell auf Vordermann gebracht. Es wurden Fälle berichtet, bei denen vor der Schau der geschrumpfte Heuvorrat dadurch „vermehrt“ wurde, daß Leitern vom Erntewagen im leeren „Heustock“ aufgestellt wurden, die man mit einer dünnen Heuschicht abdeckte, um so einen wohlgefüllten Heustock vorführen zu können.
Auch der Viehbestand wurde für diesen Tag schon mal aus Nachbars Stall ergänzt.
Sogar der Misthaufen, der bei der Besichtigung mit den Augen taxiert oder sogar gemessen wurde, durfte bei der Aufbesserung nicht vergessen werden.
Wenn einmal eine Heirat von einem Dorf zum andern zustande gekommen war, so blieb es meistens nicht bei der einen. Über Verwandte und Freunde wurden weitere Fäden gesponnen. So gab es seiner Zeit z.B. mehrere Beziehungen nach Ober-Kostenz
Heiraten zwischen konfessionsverschiedenen Partnern waren bis in die 60er Jahre in Bell äußerst selten. Bei der „Freierei“ streckte man die Fühler immer schon in die „richtigen“ Dörfer aus: „Bloe bäi die Bloe, un Schwarze bäi die Schwarze“!
Geheiratet wurde in jedem Fall in der Kirche.
Der Bräutigam ließ sich für den Hochzeitstag einen Gehrock schneidern, dazu trug er einen Zylinder und ein Myrthensträußchen. Die Braut trug bis in die 30er Jahre ein schwarzes Kleid und einen weißen Schleier mit Myrthenkranz. Wenn die Braut schwanger war, das Paar also heiraten „mußte“, mußte sie auf Kranz und Schleier verzichten. Später dann trugen die Bräute weiße Hochzeitskleider.
Die Trauung fand im regulären Sonntagsgottesdienst statt, so daß die ganze Gemeinde Anteil nehmen konnte.
Gefeiert wurde zu Hause - im Haus der Braut oder des Bräutigams, dort wo das Paar sein zukünftiges Zu-Hause hatte. Dazu mußten manchmal alle Räume der relativ kleinen Häuser leergeräumt werden, so daß Tische und Bänke für alle Gäste Platz fanden. Gefeiert wurde manchmal über mehrere Tage. Am Nachmittag des Hochzeitstages machte die ganze Hochzeitsgesellschaft mit dem Brautpaar an der Spitze einen Zug durch die Gemeinde. Ein großer Teil der Dorfbevölkerung war in das Ereignis - wie bei allen Feiern - einbezogen.
Die junge Frau, der junge Mann war nun in der Großfamilie, in die er eingeheiratet hatte, aufgenommen. Außer dem ehelichen Schlafzimmer hatten sie keinen eigenen Raum für sich alleine! Hierin lagen oft genug Grund und Anlaß für Streitigkeiten und Auseinandersetzungen in den Familien.
Vor, meistens aber nach der Hochzeit mußte die schwierige Aufgabe der Erbteilung gelöst werden.
Waren beide Eheleute aus einem Dorf, wurden die Felder geteilt; nicht so, daß der eine das Feld „A“ und der andere Feld „B“ bekam, sondern die Felder „A“ und „B“ wurden in zwei gleich große Parzellen aufgeteilt. Dazu brauchte man dann den „Taxometer“, ein Mann aus dem Dorf, der die neue Grenze festlegte und die Grenzsteine setzte. War schon ein junges Paar im Haus verheiratet, so wurde oft für die 2. Tochter, den 2. Sohn ein neues kleines Haus auf dem gleichen Hofgrundstück errichtet. Außerdem wurden ein neuer Stall, eine neue Scheunentenne an die bestehenden Gebäude angehängt. So erklärt sich die Enge im alten Dorfkern!
Für die Eltern bedeutete die Gründung einer neuen Familie oft, sich aufs Altenteil, „de Oushalt“ zurückzuziehen. In einem Ehe- oder Erbvertrag wurde der „Oushalt“ festgelegt, meistens ein Zimmer, eine Kuh, ein Stück Land und Essen und Versorgung auf Lebenszeit. Der Platz auf der Ofenbank in der Stuh wurde manchmal noch extra schriftlich zugesichert.
Bei Heiraten von einem Dorf ins andere, konnte diese Realteilung nicht durchgeführt werden - es sei denn, es handelte sich um Nachbardörfer und grenznahe Felder. Ansonsten wurde das Erbteil taxiert und in Geld ausbezahlt. Zwischen den Familien wurde der Zahlungsmodus - meist mehrere Raten, „Ziele“, auf einige Jahre verteilt, ausgehandelt.
Der im folgenden geschilderte Erbstreit trug sich in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts in Bell zu. Ob es genauso war, weiß heute keiner mehr. Lore Kneip (Dierichs), schreibt den Fall so auf, wie er ihr von Großmutter und Vater überliefert wurde:
Mein Urgroßvater, Peter W., kam als kleiner Junge mit seinem Vater nach Bell in dessen Elternhaus. Seine Mutter war gestorben, und so blieb der Vater mit dem Kind nicht in Völkenroth in dem Haus, in das er eingeheiratet hatte, sondern kehrte in sein Elternhaus zurück. Der Mann konnte die Wirtschaft nicht alleine führen, es wurde eine Frau gebraucht, und so verheiratete er sich zum zweiten Mal, und zwar mit einer Frau aus Hasselbach. Die beiden bekamen drei weitere Kinder. In dieser Familie nun wurde das Märchen „von der bösen Stiefmutter“ wahr. Sie behandelte den Ältesten, den Peter, sehr schlecht. Ob sein Vater die Ungerechtigkeit nicht bemerkte, oder ob er sich nicht gegen seine Frau durchsetzen konnte, ist nicht bekannt.
Der Junge mußte sehr früh viel und schwer arbeiten und bekam nicht einmal satt zu essen. Seine jüngeren Geschwister steckten ihm immer wieder heimlich etwas zu. Er mußte seinen Hunger öfter mit Schweinekartoffeln und Rübenstielen u.a. stillen. Bedingt durch die mangelhafte Ernährung behielt er ein Magenleiden, an dem er recht jung verstarb.
Seine Leidenszeit im Elternhaus endete, als ihn seine Tante aus „Dierichs“, die kinderlos war, an Sohnes statt annahm. „An Dierichs“ wuchs er nun heran und war der alleinige Erbe. Es existieren noch handschriftliche Testamente aus den Jahren 1856 und 1862, in denen Anna Katharina Dietrich zunächst ihren Ehemann
Peter Wendling II, und nach dessen Ableben ihren Neffen Peter Wendling VI als alleinige Erben einsetzte. Ein gleichlautendes Testament existiert auch von P.Wendling II.
Als es nun im Haus seiner leiblichen Eltern ans Verteilen des Erbes ging, bestellte man , wie das üblich war, einen Vertrauensmann aus dem Dorf, der dabei helfen sollte, alles gerecht aufzuteilen und zu regeln. In diesem Fall ging es nun nicht darum, gerecht zu teilen. Die Erblasser hatten sich einen Plan ausgedacht, wie sie den Ältesten, den Stiefsohn, mit einem geringeren als den ihm zustehenden Anteil abspeisen könnten, ohne daß er es merkte.
Er erbte ja sowieso an „Dierichs“ alles, also brauchte er von zu Hause nicht so viel!
Der erste Mann, der als Helfer angefragt worden war, lehnte ab. Er sagte, er wolle gerecht teilen, oder andernfalls müßten sie sich einen anderen Helfer aussuchen. Den fand man auch .
Es wurden „Teilzettel“ mit den Feldern und Flurnamen geschrieben, wobei einer nur minderwertiges Land enthielt.
Mit dem jüngsten Sohn, der das Recht hatte, als erster einen Zettel zu ziehen, war wohl verabredet worden, an welcher Seite er ziehen müsse.
Der Peter war inzwischen von dem zuerst angefragten Helfer gewarnt worden, daß er bei der Erbteilung auf der Hut sein müsse, weil man eine Ungerechtigkeit gegen ihn im Schilde führe.
Als alle Söhne und die eine Tochter in der Stube versammelt waren, ging man daran, die Teilzettel aus der Hand des Vaters oder des Helfers zu ziehen. Dabei muß der Jüngste wohl links und rechts verwechselt haben.
Er zog als erster sein Los und hatte das schlechte Teil, das für seinen Stiefbruder bestimmt war, erwischt. Die Ziehung ging weiter. Erst am Schluß wurde die Verwechslung entdeckt. Als man merkte, daß der Jüngste der Benachteiligte war, wollte man die Verteilung rückgängig machen und neu ziehen lassen.
Peter merkte nun, was gespielt worden war, und schickte sich an zu gehen. Man hinderte ihn am Verlassen des Raumes, indem man ihm den Ausgang durch die Tür versperrte. Er entkam mit seinem Teilzettel durchs Fenster. Die Teilung war gültig!
Um den Schaden, der den Jüngsten getroffen hatte, etwas abzumildern, versuchte man einen Ausgleich unter den drei verbliebenen Erbteilen zu erreichen. Ganz gelungen war das wohl nicht, denn ihm blieben eine Menge schlechter Felder.
Peter W. hat es in seinem Leben zu einem gewissen Wohlstand gebracht. Er besaß Schafherden und verlieh Geld an Privatleute - auch außerhalb des Dorfes, was durch Eintragungen in alte Bücher belegt ist.
LORE KNEIP