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Hatte sich ein kleiner Erdenbürger eingestellt, so wurden recht bald die Nachbarsfrauen aufgefordert: „Kummt et Kind gugge!“ Man kannte damals nur Hausentbindungen, und die „Ammebaas“ (Schmiez Baas) hatte Generationen von Kindern auf die Welt befördert. Bald nach der Geburt wurde die junge Mutter von sämtlichen Nachbarinnen besucht. Die Frauen gaben gute Ratschläge Mutter und Kind betreffend und brachten als Geschenk 3 - 4 Eier mit. Bis zur Taufe des Kindes durfte die Mutter „nit rous gehn“, d.h.: Sobald sie nach 9 Tagen das Kindbett verlassen hatte, ging sie zwar ihrer täglichen Arbeit in Haus, Hof und Stall nach, doch auf die Straße - über „die Gerechdichkät“ hinaus - oder weiter weg, etwa zur Feldarbeit oder zu Besorgungen, durfte sie keinesfalls. Darauf wurde streng geachtet. Diese alte Sitte ist wohl so erklärbar: Der erste Gang der Mutter nach der Geburt sollte der Gang zum Gottesdienst sein, wo sie „rousgebät“ wurde.   Vor der Taufe bat der Vater die sechs nächsten Nachbarsfrauen und die Frauen aus der dörflichen Verwandtschaft zu „der Wäiwer“. Sie stellten sich am Tauftag früh morgens ein und wurden schon vor dem Gottesdienst mit Kaffee und Kuchen bewirtet. Die Kleiderbürste lag bereit, und eine der „Wäiwer“ bürstete die drei Paten vor dem Kirchgang sorgfältig ab. Dafür erhielten die „Wäiwer“ von ihnen ein Geldgeschenk. Auch die Großeltern entrichteten ihren Beitrag in die Kasse der „Wäiwer“.   Die Hebamme hatte den Täufling für die Taufe „feingemacht“. Der Täufling, Junge oder Mädchen, trug ein Taufkleid. Oft war dies in der Familie seit Generationen vorhanden, meist aus feinstem Leinen, manchmal mit handgearbeiteten Spitzen und Monogramm. Zum Kirchgang wurde das Kind in ein Steckbett gepackt - ein Federkopfkissen, in das eine Mulde gedrückt wurde, so daß das Kind darin Platz fand. Über den Täufling wurde eine Taufdecke gebreitet, die ebenfalls wie das Taufkleid in der Familie vererbt wurde.   Bevor man nun gemeinsam zur Kirche ging, erbat man Gottes Segen. Die Hebamme (Schmiez Baas), später auch eine ältere Frau, Mutter oder Tante sprach das Gebet: „Unsern Ausgang segne Gott, unsern Eingang gleichermaßen; segne unser täglich Brot, segne unser Tun und Lassen, segne uns mit selgem Sterben, und mach uns zu Himmelserben.“   Die junge Mutter und die Hebamme, welche den Täufling trug, gingen nicht mit der Taufgesellschaft zur Kirche. Sie folgten später, denn die Taufhandlung fand erst nach der Predigt - gegen Ende des Gottesdienstes - statt. Die Mutter mit dem Kind im Arm und die Paten traten zur Taufe vor den Altar. Die Hebamme reichte das Kind herum, sodaß es jede Got und jeder Pat während der Taufe einmal halten durfte. Die Mädchen wurden von der jüngsten Got „vorgetraan“, d.h. über die Taufe gehalten und die Jungen vom jüngsten Pat. War eine Got, ein Pat verhindert, an der Taufe teilzunehmen, so mußte jemand anderes „vorstehn“, d.h. Patin oder Paten bei der Taufhandlung vertreten. Die Frauen oder Männer, die „vorstanden“, hatten aber keine weiteren Patenpflichten. Am Schluß der Taufhandlung wurde die Mutter mit dem Kind gesegnet. Während der Taufe saß der Vater wie üblich mit den anderen Männern auf der Empore. Er stand während der Taufe lediglich auf. In Fällen, in denen das erste Kind einer Familie „zu früh“ zur Welt kam, d.h. bevor neun Monate seit der Hochzeit vergangen waren, wurde dieser „Fehltritt“ bei der Taufe erwähnt, und zwar in Gebet und Segen. Es fand eine Art Kirchenzucht statt. Um dieser Peinlichkeit zu entgehen, sind manche junge Familien zu Freikirchen übergewechselt und haben dort ihr Kind taufen lassen. Das Festessen war das übliche - „Hunsrücker Nationalgericht“. Der nächste Tag, der Montag, war „der Wäiwer“ vorbehalten. Sie fanden sich nachmittags zum Kaffe ein. Dieses Zusammensein nannte man scherzhaft „Wäiwerkirmes“. Ging ein Mann am Haus vorbei, oder betrat gar einer das Haus, so holten ihm die „Wäiwer“ die Kappe vom Kopf, die er dann mit einem Geldbetrag auslösen mußte. Dafür wurden ihm Wein und Käsebrote angeboten. Dabei ging es oft recht munter und lustig zu. Am Abend nach dem Füttern waren die „Wäiwer“ wieder zur Stelle. Nun wurden sie mit Getränken, Wein und Bier, Brot und Limburger Käse bewirtet. Bis gegen Mitternacht saß man in froher Runde zusammen. Zwei bis drei Wochen später wurde das eingenommene Geld verzehrt. Zusammen mit der Kindtaufsfamilie aß man in deren Haus „die Weerschtcher“ (Weck und Siedewürstchen). Wenn nicht alle Würstchen an diesem Abend gegessen wurden - was je nach Höhe des gesammelten Geldbetrages manchmal vorkam - wurden diese unter den „Wäiwer“ gerecht aufgeteilt und mit nach Hause genommen - zur Freude der daheimgebliebenen Kinder! Die „Gerechtigkeit“ beim Aufteilen ging so weit, daß Würstchen in zwei Hälften aufgeteilt wurden! Weck wurden auch mitgenommen, wenn sie übrig blieben.   Zu „der Wäiwer“ gehörten ausschließlich verheiratete Frauen!   DORA REINHART  

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