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Montag, 20. November 2006 21:20

20.11.2006 Kategorie: Wohnroth, Leideneck, Krastel, Hundheim, Völkenroth, Bell, von Gunter Weber

Bürgerbegehren

Auffassung des Ortsgemeinderates und des Bürgermeisters zu dem Bürgerbegehren (Amtsblatt vom 13.10.2006)

Ortsgemeinde Bell                                                                     

 Öffentliche Bekanntmachung

 

Bürger des Ortsteiles Bell haben mit Schreiben vom 31. Juli 2006 die Durchführung eines Bürgerentscheids in der Ortsgemeinde Bell beantragt. Der Antrag lautet:

 „Stimmen Sie dem Antrag des Ortsteiles Bell auf Neugliederung der Ortsgemeinde zu ?“ Der Ortsgemeinderat Bell hat in seiner Sitzung am 5.10.2006 beschlossen den Bürgerentscheid zuzulassen.  Abstimmungstermin wurde auf den 3.12.2006 festgesetzt.

 

Nach § 17a Abs. 5 GemO ist die Auffassung der Gemeindeorgane zu dem Antrag öffentlich bekannt zu machen. Der Ortsgemeinderat Bell hat in der v.g. Sitzung mit 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung folgenden Text beschlossen:  Auffassung des Ortsgemeinderates und des Bürgermeisters zu dem Bürgerbegehren:  Die Ortsgemeinde Bell/Hunsrück in ihrer jetzigen Struktur als Ortsgemeinde mit den 6 Ortsteilen Bell, Hundheim, Krastel, Leideneck, Völkenroth und Wohnroth wurde mit der Kommunalwahl im Jahre 1974 gebildet. Seit dieser Zeit wurden zahlreiche Einrichtungen der örtlichen Gemeinschaft geschaffen, ausgebaut, erweitert bzw. erneuert. Mit finanzieller Unterstützung durch das Land mit der s.g. Fusionsprämie konnten wesentliche Investitionen durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere, ·        Neubau und Betrieb eines kommunalen Kindergarten im Ortsteil Bell - der Kindergartenbezirk ist identisch mit der Ortsgemeinde, ·        Einstellung eines hauptamtlichen Gemeindearbeiters zur Unterhaltung der gemeindlichen Einrichtungen und Anlagen, mit Maschinen/Geräten und Gebäuden, ·        Neubau eines Sportplatzes in der Nähe des „Beller Marktes“, ·        Verbesserung der Infrastruktur des „Beller Marktplatzes“ und gemeinsame Organisation und Abwicklung des „Beller Marktes“, ·        Neubau bzw. Ausbau der Gemeindehäuser in allen Ortsteilen (außer Hundheim; im Finanzplan 2008/2009 vorgesehen), ·        Ausbau und Erneuerung von Gemeindestraßen und Bürgersteigen ·        Erlass von Bebauungsplänen und Erschließung von Baugebieten in allen Ortsteilen, ·        Zuschnitt des Forstrevierdienstes auf die Gemeindegrenzen; ·        Neugliederung der Jagdbezirksgrenzen; ·        sowie eine Vielzahl weiterer Projekte.   Seit Herbst vergangenen Jahres gibt es von den Ratsmitgliedern des Ortsteiles Bell und den Ortsbeiratsmitgliedern des Ortsteiles Bell offene Bestrebungen sich aus der jetzigen Gemeindestruktur auszugliedern.   Der Ortsgemeinderat Bell hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2006 mit einer deutlichen Mehrheit ( 10 : 5 ) beschlossen, keine Neugliederung einzuleiten.   Gegen diese Entscheidung richtet sich das nunmehr eingeleitete Bürgerbegehren mit dem Ziel, dass ein Bürgerentscheid letztendlich eine Entscheidung trifft.   Der Ortsgemeinderat sieht keine Notwendigkeit aus Gründen des Gemeinwohls an der jetzigen Struktur der Ortsgemeinde Bell Veränderungen vorzunehmen. Zumal in einer Unzahl von Fällen nachgewiesen werden kann, dass die Ortsgemeinde Ihre Aufgaben erfüllt und ihrer Aufgabenstellung auch gewachsen ist. Soweit Beschlüsse gefasst wurden, die nicht oder nicht in vollem Umfange den Vorstellungen des Ortsbeirates Bell entsprachen, so muss in einer lebendigen Demokratie akzeptiert werden, dass das höhere Gremium letztendlich verantwortlich entscheidet.   Nach § 10 der Gemeindeordnung für Rhld.Pf. können Gemeinden nur aus Gründen des Gemeinwohls aufgelöst oder neu gegliedert werden. Bei den gesetzlichen Zielvorgaben können Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern auch gegen ihren Willen aufgelöst und in andere Gemeinde eingegliedert werden. Nach den VV zu § 10 GemO ist bei der Auflösung und Neubildung von Ortsgemeinden eine Einwohnerzahl von mindestens 1.000 Einwohner gefordert.   Abgesehen davon, dass diese Größenordnung nicht erfüllt werden kann, sieht der Ortsgemeinderat keine Gründe des Gemeinwohls, die weder eine Ausgliederung des Ortsteiles Bell aus der Ortsgemeinde noch eine generelle Rückgliederung in den Zustand vor 1974 rechtfertigen. Im Übrigen ist aus den Presseverlautbarungen der Landesregierung nicht zu erkennen, dass im Zuge von geplanten Gebietsreformen kleingliedrige Lösungen auf Ortsgemeindeebene angestrebt werden.  Bei dem anstehenden Bürgerentscheid empfiehlt der Ortsgemeinderat den stimmberichtigten Bürgern gegen eine Neugliederung der Ortsgemeinde Bell zu stimmen und somit mit „NEIN“ zu votieren.  Bell, den 6.10.2006  ( Kurt Baumgarten ) Ortsbürgermeister
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