Bericht aus dem Amtsblatt vom 13. Oktober 2006
Auffassung des Ortsteils Bell zu dem Bürgerbegehren:Ausgangslage:
Die übrigen Ortsteile der Gruppengemeinde Bell führen in ihren Argumenten gegen die „Neugliederung der Gemeinde Bell“ die Errungenschaften und Investitionen der letzten 32 Jahre an und suggerieren den Eindruck, dass dies ohne den Zusammenschluss der Ortsteile nicht möglich gewesen wäre.
Wie ein Blick über die Gemeindegrenzen zeigt, verfügen andere Orte (z B. Gödenroth und Alterkülz) auch ohne Zusammenschluss zu einer Gruppengemeinde über Kindergarten und Sportplatz sowie sonstige vergleichbare Einrichtungen.
Heutige Situation:- Ein Zusammenwachsen der einzelnen Ortsteile ist nicht gelungen (fehlende Akzeptanz bei den Bürgern, räumliche Entfernung).
- Es gibt keine dauerhafte Verbesserung der Dorfstrukturen und der Lebensbedingungen in den Dörfern.
- Eine leistungsfähige Gewerbestruktur wurde in der Großgemeinde Bell nicht etabliert.
- Auf kultureller und Vereinsebene gibt es kaum Gemeinsamkeiten.
- Alle Ortsteile haben ihr Gemeindehaus, ihren Friedhof, ihre Vereine, ihre eigene Flurbereinigung sowie das eigene Jagdrevier erhalten; gemeinsame Strukturen wurden bewusst nicht eingegangen.
- Maßnahmen einzelner Ortsteile lösen in den übrigen Ortsteilen Begehrlichkeiten aus, die zwischenzeitlich zu einem erheblichen Schuldenstand geführt haben.
- Wegen abnehmender Bürgernähe wenden sich die Einwohner von ehrenamtlichen Tätigkeiten ab, weil die Gruppengemeinde keine integrierende Kraft entfaltet.
- Es gibt keine gemeinsamen Aufgaben für die Zukunft, die ein Fortbestehen der Gruppengemeinde rechtfertigen könnten.
Die aufgeführten Punkte und der Blick zu den selbständigen Nachbargemeinden belegen sehr deutlich, dass die Inhalte des Begriffs „Gemeinwohl“, mit dem der Bürgermeister und die übrigen Ratsmitglieder argumentieren, durch den Zusammenschluss zur Gruppengemeinde eben nicht oder nur unzureichend erreicht wurden.
Konsequenz:
Die gewählten Vertreter des Ortsteils Bell wünschen eine Neugliederung der Gruppengemeinde Bell, wobei zwei Wege möglich sind:
- Austritt des Ortsteils Bell bzw. auch anderer Ortsteile (abhängig vom Bürgervotum).
- Herstellen des Zustandes von vor 1974 mit sechs selbständigen Ortsgemeinden.
Der Antrag auf Neugliederung der Gruppengemeinde Bell ist nicht gegen die übrigen Ortsteile gerichtet. Selbstverständlich stellt der Ortsteil Bell weder den Kindergarten, noch den gemeinsamen Gemeindearbeiter oder den Bauhof in Frage und wird sich an diesen Einrichtungen auch weiterhin finanziell beteiligen. Auch die vorgesehene Renovierung des Gemeindehauses Hundheim wird unterstützt.
Ziele der Neugliederung:- Mit der Neugliederung soll ein Stück Selbständigkeit wieder zurück erlang werden.
- Mehr Bürgernähe und weniger Verwaltungsinstanzen (die Bürger im Ort können mit ihren Wünschen und Problemen direkt auf die Entscheidungsträger – eigener Gemeinderat – Bürgermeister im Ort – zukommen).
- Jedes Dorf weiß selbst am besten, wie es sich in Zukunft weiter entwickeln will und erhält dafür die nötigen Befugnisse.
- Die Gruppengemeinde stand für Großprojekte, jetzt können wieder kleine – ortsbezogene Projekte, die den Charakter des Dorfes ausmachen – realisiert werden.
- Jedes Dorf erhält wieder seine eigene Identität und seinen eigenen Namen zurück.
- Verantwortungsvoller Umgang mit Finanzmitteln. Es entstehen keine Ortsteil übergreifenden Begehrlichkeiten.
- Stärkung des Ehrenamtes; wir wollen auch in Zukunft noch Bürger haben, die mit Freude und Engagement die Dinge im Dorf vorantreiben.
- Besserer Dialog mit den Bürgern (z.B. Einwohnerfragstunde).
- Nach Aufteilung der Schulden kann sich jeder Ortsteil wirtschaftlich weiter entwickeln.
Zusammenfassung:
Insgesamt bietet der Antrag auf Neugliederung der Gruppengemeinde Bell nach unserer Auffassung für alle Ortsteile die Möglichkeit, wieder zur bisherigen Identität zurück zu finden und die Chance, die Zukunft mit den Bürgern gemeinsam selbst zu gestalten. Zu dem anstehenden Bürgerentscheid empfiehlt der Ortsteil Bell den stimmberechtigten Bürgern für die Neugliederung der Ortsgemeinde Bell zu stimmen und somit mit „Ja“ zu votieren.
Auch wenn es Verwaltungsvorschriften über die Mindestgröße von Ortsgemeinden gibt, so beweist doch die gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz (und in der Verbandsgemeinde) dass es abweichend hiervon mindestens genau so gut geht. Der Gesetzgeber hat nicht umsonst im zutiefst demokratischen Prozess des Bürgerbegehrens die Bildung, Änderung und Auflösung von Ortsbezirken verankert.
Jetzt sind wir dran. Deshalb, gehen Sie zur Abstimmung !